Diese Deckungskarte ist nur für Autohändler gedacht, da das Fahrzeug keine Kennzeichen bekommt und während der Dauer der Zulassung nicht bewegt werden darf. Es ist nicht dazu ausgelegt, Schäden im Kfz-Haftpflicht- oder Kaskobereich zu decken. Wenn trotzdem bei dem Versicherer ein Schaden geltend gemacht wird, der vom Versicherer zu erstatten ist, verpflichtet sich der Käufer, dem Versicherer den Schaden und die Kosten zu ersetzen.